ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fluidra Deutschland GmbH

Stand: 01.03.2026

I. Geltungsbereich, Form

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen von uns ("Verkäufer") mit unseren Kunden ("Käufer") über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen ("Ware"), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Die AGB gelten nur, sofern der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB ist.

2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Der Geltung abweichender Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Solche Geschäftsbedingungen werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als der Verkäufer deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

3. Die AGB gelten auch für gleichartige künftige Verträge zwischen den Parteien, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie verweisen oder erneut abweichenden Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen müssten. Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Ziff. I.3 S. 2.

4. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein Vertrag bzw. eine Bestätigung mindestens in Textform maßgeblich.

5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind mindestens in Textform abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

II. Angebote, Produktangaben, Vertragsschluss

1. Unsere Angaben und Empfehlungen v.a. in Produktkatalogen und im Online-Shop sowie unserer Mitarbeiter sind freibleibend und unverbindlich. Es handelt sich insbesondere nicht um Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen, es sei denn, sie sind ausdrücklich als durch uns gewährte Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen bezeichnet. Die Beifügung von Garantiekarten oder Garantiebedingungen von Herstellern zu den Produkten begründet keine eigene Garantie des Verkäufers. Soweit in unseren Produktkatalogen oder sonstigen Unterlagen auf Garantien verwiesen wird, handelt es sich ausschließlich um Garantiezusagen Dritter (insbesondere der Hersteller), die keine eigene Garantie des Verkäufers begründen. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Käufer Produktkataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), Kostenvoranschläge, Preislisten sowie sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form) überlassen haben.

2. Der Käufer gibt sein Angebot i.S.d. § 145 BGB ("Bestellung") über die Webseite des Verkäufers, per E-Mail oder per Telefon ab. Der Käufer ist an seine Bestellung für die Dauer von zwei Wochen ab deren Zugang bei uns gebunden. Die Annahme durch uns erfolgt innerhalb dieser Frist entweder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Erfüllung.

III. Preise, Zahlungsbedingungen, Preisanpassungen

1. Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Lager oder ab Werk, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Euro.

2. Im Rahmen eines Versendungskaufs hat der Käufer die Transportkosten (inkl. Verpackung und öffentlichen Abgaben) ab Lager oder ab Werk entsprechend den Angaben in unserem jeweils gültigen Produktkatalog unter fluidra.com/de und die Kosten einer von ihm gewünschten Transportversicherung zu tragen.

3. Erhöhen sich aufgrund zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbarer Umstände die der Kalkulation der Preise zugrundeliegenden Lohn-, Material- und/oder Vertriebskosten und/oder Kosten für Zulieferer und/oder öffentliche Abgaben, ist der Verkäufer zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. Der Verkäufer wird den Käufer über solche Preisanpassungen unter Angabe der Gründe unverzüglich informieren. Bei Preiserhöhungen von mehr als in Summe 5 % des ursprünglich vereinbarten Preises ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht muss unverzüglich nach Mitteilung der Preiserhöhung ausgeübt werden.

4. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsstellung, nicht jedoch vor Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir behalten uns jedoch vor, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

5. Nach Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist tritt Verzug gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein; wir behalten uns die Geltendmachung von Verzugszinsen, der Pauschale nach § 288 Absatz 5 BGB und weitergehender Verzugsschäden vor.

6. Zahlungen haben ausschließlich auf das von uns auf der Rechnung bezeichnete Konto zu erfolgen. Sie dienen vorrangig zur Tilgung von Zinsen und Kosten und nachrangig zur Begleichung der im Rahmen der Geschäftsbeziehung gestellten Rechnungen in der Reihenfolge ihres Datums.

IV. Zurückbehaltungsrechte, Abtretungsausschluss, Weiterverkauf

1. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns mindestens in Textform anerkannt worden ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.

2. Der Käufer darf nicht-monetäre Forderungen gegenüber dem Verkäufer nur mit unserer einzelfallbezogenen Zustimmung abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

3. Wir behalten uns das Recht vor, zur Sicherstellung einer fachgerechten Beratung und zur Wahrung des Markenimages den Weiterverkauf von Waren über nicht autorisierte Drittplattformen zu untersagen.

V. Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug, Verpackung

1. Vereinbart ist grundsätzlich eine Schickschuld. Wir bestimmen über die Art des Versands (Verpackung, Versandweg, Transportunternehmen). Auf Verlangen des Käufers kann die Ware von den Lagern in Lauchhammer und Langenfeld (Pro Center) abgeholt werden. Das Verlangen ist bei der Bestellung anzugeben.

2. Mit der Aussonderung der Ware und der Mitteilung der Abholbereitschaft an den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Im Rahmen eines Versendungskaufs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware, der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer über. Der Übergabe der Ware steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

3. Für den Fall, dass sich der Käufer in Annahmeverzug befindet oder sich die Lieferung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen verzögert, sind wir zur pauschalen Schadensberechnung i. H. v. 1 % des Netto-Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat ab Erfüllungsversuch / Versendung berechtigt. Dem Käufer bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Unberührt bleiben unsere gesetzlichen Ansprüche wegen der Verzögerung bzw. wegen des Annahmeverzugs und die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Schadens.

4. Verpackungen werden ausschließlich am Geschäftssitz des Verkäufers und nur nach vorheriger Terminbestätigung zurückgenommen. Der Käufer trägt sämtliche Kosten und Gefahren der Rückgabe sowie der etwaigen Reinigung, Sortierung und Entsorgung. Eine Abholung beim Käufer findet nicht statt. Verpackungen werden nur vollständig geleert, gereinigt und nach Materialarten sortiert zurückgenommen. Andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, die Annahme zu verweigern oder die Zusatzkosten der Nachreinigung sowie der Nachsortierung dem Käufer gesondert in Rechnung zu stellen.

VI. Lieferfrist und Lieferverzug

1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, stellt eine vom Verkäufer angegebene Lieferzeit nur eine unverbindliche Schätzung dar und begründet keine verbindliche Lieferfrist. Die folgenden Absätze gelten gleichermaßen für unverbindliche sowie für verbindliche Lieferzeiten.

2. Eine Lieferzeit beginnt mit Erteilung der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer und sobald der Käufer sämtliche Mitwirkungsmaßnahmen erbracht hat, d.h. insbesondere etwaig geschuldete Vorauszahlungen getätigt hat.

3. Eine Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Sendung während der Frist unser Werk verlassen hat.

4. Für den Fall, dass wir eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Zahlung des Käufers erstatten wir unverzüglich. Ein Rücktrittsrecht besteht insbesondere bei Unmöglichkeit der Lieferung, insbesondere bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, wenn sonstige Störungen in der Lieferkette (beispielsweise aufgrund von höherer Gewalt: Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, nachträglicher Wegfall von Ausfuhr- oder Einfuhrmöglichkeiten) gegeben sind, oder wenn sich die Kosten im Vergleich zum kalkulierten Wert nach Vertragsschluss unverhältnismäßig weit auseinanderentwickelt haben.

5. Der Eintritt eines Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist jedoch eine Mahnung durch den Käufer mit einer angemessenen Nachfristsetzung erforderlich, die in der Regel mindestens zwei (2) Wochen betragen sollte.

VII. Rückgabe und Umtausch mangelfreier Ware (Kulanz)

1. Eine Rücknahme oder ein Umtausch mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich nach unserem freien Ermessen im Wege einer individuellen Kulanzvereinbarung. Ein Anspruch des Käufers auf Abschluss einer solchen Vereinbarung besteht nicht.

2. Im Falle einer Kulanz-Rücknahme bzw. eines Kulanz-Umtauschs behalten wir uns die Berechnung einer angemessenen Bearbeitungspauschale vor. Die Kosten und das Risiko für die Rücksendung trägt der Käufer.

3. Eine Kulanz-Rücknahme bzw. ein Kulanz-Umtausch wird ausschließlich über das entsprechende Formular vom Käufer angefragt, erhältlich auf unserer Webseite unter www.fluidra.com/de oder über den Kundenservice unter aftersales_DE@fluidra.com. Erst mit unserer Bestätigung kommt eine Rücknahmevereinbarung zustande, in der auch die individuellen Konditionen sowie die Rücksendemodalitäten festgelegt werden.

4. Sonderanfertigungen, kundenspezifisch gefertigte Ware, Ware, die nicht zum Standardsortiment gehört, Ware mit einem Netto-Warenwert von weniger als EUR 150,00 pro Position und auslaufende Produkte können grundsätzlich nicht zurückgegeben werden.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an allen verkauften und gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Käufer (gesicherte Forderungen) vor.

2. Bevor nicht eine vollständige Bezahlung der gesicherten Forderungen erfolgt ist, darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ("Vorbehaltsware") nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verfügt werden bzw. diese verarbeitet werden. Diese Berechtigungen erlöschen in den in Ziff. VIII.6 genannten Fällen einschließlich des Zahlungsverzuges.

3. Eine Verarbeitung nach den §§ 947 ff. BGB erfolgt unentgeltlich ausschließlich für uns als Hersteller. Erlischt der Eigentumsvorbehalt – insbesondere nach § 947 Absatz 2 BGB –, geht das Eigentum an der neuen Sache mit der Verarbeitung auf uns über, sofern nicht ein Dritter Eigentum erwirbt. Der Käufer verwahrt unser entstandenes Allein- oder Miteigentum sorgfältig.

4. Der Käufer tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware sowie sonstige, die Vorbehaltsware betreffende Forderungen (insbesondere aus Delikt, Verbindung, Vermischung oder Versicherungsleistungen) sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist zum Einzug dieser Forderungen im eigenen Namen berechtigt, solange wir die Einzugsermächtigung nicht widerrufen und er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

5. Übersteigen die bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 125 %, geben wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

6. Der Käufer hat uns unverzüglich über Insolvenzanträge, das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes i.S.d. § 16 InsO oder über Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen zu informieren. In diesen Fällen sowie bei Zahlungsverzug nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist sind wir berechtigt,

a) die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und diese zu verwerten, ohne dass hierin ein Rücktritt vom Vertrag liegt;

b) die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen und die abgetretenen sowie die aus dem Vorbehaltseigentum entstehenden Forderungen selbst oder durch Dritte geltend zu machen. Der Käufer hat alle hierfür erforderlichen Informationen in Textform mitzuteilen, Unterlagen auszuhändigen und die Drittschuldner zu benachrichtigen;

c) sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

IX. Beschaffenheit, technische Voraussetzungen, Mitwirkungspflichten

1. Die geschuldete Beschaffenheit der Ware ergibt sich ausschließlich aus unserer Auftragsbestätigung und einem etwaigen technischen Datenblatt. Weitere Eigenschaften gelten nur als vereinbart, wenn sie mindestens in Textform bestätigt wurden. Öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Herstellerwerbung) sind keine Beschaffenheitsvereinbarungen.

2. Geschuldet ist Qualität mittlerer Art und Güte, soweit der Vorrat zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der üblichen Leistungszeit reicht. Branchenübliche Abweichungen, technisch bedingte Toleranzen sowie handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5 % sind zulässig. Wir sind zu angemessenen Teilleistungen berechtigt.

3. Für Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten ist zu beachten, dass wir nur verpflichtet sind, eine Bereitstellung sowie eine Aktualisierung der digitalen Inhalte vorzunehmen, soweit sich dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Die ordnungsgemäße Funktion der Ware setzt eine geeignete System- und Betriebsumgebung voraus (z.B. Netzwerkumgebung, Wasserbeschaffenheit, Stromversorgung). Netzwerkfähige Waren erfordern eine Netzwerkinfrastruktur des Käufers mit 2,4-GHz-WLAN, aktivem DHCP-Server, funktionierender DNS-Auflösung und Internetzugang. Eine Kompatibilität mit 5-GHz-Netzen (sofern nicht ausdrücklich gekennzeichnet), Captive-Portals, firmenspezifischen Netzwerken oder speziellen Sicherheitsfiltern ist nicht gewährleistet. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Hinweise zu diesen Anforderungen in Produktbeschreibungen, technischen Datenblättern oder Produktkatalogen sind vom Käufer zu beachten.

X. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

1. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, soweit der Käufer seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit (§§ 377, 381 HGB) unverzüglich nach Lieferung bzw. nach Abholung und formgerecht nachgekommen ist.

2. Mängelgewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, sofern der Käufer einen Mangel erkannt hat und trotzdem mit der Weiterverarbeitung oder Weiterbearbeitung der Sache begonnen hat.

3. Die Anzeige hat unter Angabe der Seriennummer und unter Nutzung des Reklamationsformulars auf der Webseite fluidra.com/de zu erfolgen. Aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein. Mängelrügen gegenüber Handelsvertretern, Maklern oder Agenten sind unbeachtlich.

4. Als unverzüglich ist bei offensichtlichen Mängeln eine Anzeige innerhalb von drei (3) Arbeitstagen ab Lieferung/Abholung und bei nicht erkennbaren Mängeln innerhalb der gleichen Frist ab erstmaligem Feststellen des Mangels anzusehen.

5. Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Ware am Untersuchungsort zur Besichtigung durch uns, unseren Lieferanten oder von uns beauftragte Sachverständige bereitzuhalten.

XI. Gewährleistung, Verjährung

1. Uns steht ein Wahlrecht zu, ob wir die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) erbringen. Der Käufer kann eine unzumutbare Nacherfüllung ablehnen. Die Ablehnung hat unverzüglich nach Eintritt der Unzumutbarkeit zu erfolgen.

2. Dem Käufer steht das Recht zu, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Im Übrigen können wir Zahlung des fälligen Kaufpreises vor Nacherfüllung verlangen.

3. Der Käufer hat uns die Nacherfüllung zu ermöglichen und angemessen an ihr mitzuwirken. Er hat uns insbesondere vor Durchführung kostenverursachender Maßnahmen Gelegenheit zur eigenen Prüfung und Nacherfüllung zu geben. Ort der Nacherfüllung ist der ursprüngliche Leistungsort.

4. Ein Rückgabeanspruch steht dem Käufer für den Fall der Nachlieferung nicht zu.

5. Die Nacherfüllung umfasst weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den Einbau einer mangelfreien Sache, sofern Aus- und Einbau nicht von der ursprünglichen Leistungspflicht umfasst waren. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Käufers auf Ersatz der Ein- und Ausbaukosten.

6. Wir tragen die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen und angemessenen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit tatsächlich ein Mangel vorliegt und die Aufwendungen nicht darauf beruhen, dass die Sache nach einem anderen Ort als dem ursprünglichen Lieferort verbracht wurde.

7. Die uns aufgrund eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens entstandenen Kosten können wir vom Käufer erstattet verlangen, wenn der Käufer wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.

8. Maßnahmen zur Mangelbeseitigung durch den Käufer selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte sind nur zulässig, wenn wir der Durchführung und dem voraussichtlichem Kostenrahmen zuvor ausdrücklich mindestens in Textform zugestimmt haben oder wenn die Voraussetzungen einer gesetzlichen Selbstvornahme (insbesondere Gefahr im Verzug) vorliegen.

9. Soweit der Käufer nach Ziff. XI.8 zu einer Selbstvornahme berechtigt ist, leisten wir Ersatz für die nachgewiesenen und erforderlichen Aufwendungen nach folgenden Maßgaben:

a) Eigene Leistungen des Käufers werden in jedem Fall, d.h. auch in den Fällen gesetzlich zulässiger Selbstvornahme) ausschließlich auf Basis nachgewiesener Selbstkosten erstattet; Gewinnanteile, kalkulatorische Zuschläge, Gemeinkostenzuschläge sowie interne Verwaltungs-, Prüf- oder Organisationskosten sind nicht erstattungsfähig.

b) Sofern wir einer Selbstvornahme nach Ziff. XI.8 zugestimmt haben, ohne dass eine gesetzliche Pflicht zur Duldung der Selbstvornahme bestand, ist die Erstattung in jedem Fall (d.h. hinsichtlich eigener Leistungen des Käufers und auch bei Beauftragung Dritter) auf solche Kosten begrenzt, die auch bei einer Mangelbeseitigung durch uns (unsere Selbstkosten) angefallen wären.

c) In den Fällen gesetzlich zulässiger Selbstvornahme erfolgt die Erstattung für die Beauftragung Dritter nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch begrenzt auf die erforderlichen und marktüblichen Kosten.

10. Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gemäß § 445a Absatz 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich bei dem letzten Vertrag in der Lieferkette um einen Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder um einen Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c Satz 2, 327 Absatz 5, 327u BGB) handelt.

11. Mängelansprüche des Käufers verjähren bei neuen Waren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn; bei gebrauchten Waren ist die Mängelhaftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen der Ziff. XII.2 (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Produkthaftung), für Mängel an einem Bauwerk oder für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, bei Ansprüchen im Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB und bei Ansprüchen wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aufgrund einer durch den Verkäufer übernommen Beschaffenheitsgarantie (§ 444 BGB). Die Verjährung dieser Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

12. Führt die Anwendung der gesetzlichen Regelverjährung gemäß §§ 195, 199 BGB im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährungsfrist, so gilt die jeweils kürzere Frist.

XII. Haftungsbeschränkung

1. Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängel, sonstigen Pflichtverletzungen oder deliktischen Ansprüchen), ist entsprechend dieser Ziff. XII beschränkt.

2. Der Verkäufer haftet unbeschränkt

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen),

b) bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie

c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, dessen Verletzung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags gefährden würde und auf dessen Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

XIII. Besondere Bedingungen für die Durchführung von Reparaturen

1. Reparaturleistungen werden nach Zeitaufwand und Materialverbrauch zu unseren bei Auftragserteilung gültigen Sätzen abgerechnet.

2. Der Käufer ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung mitgeteilt wurde. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Käufer die Leistung nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert, spätestens jedoch mit Inbetriebnahme der Ware.

XIV. Eigentum und gewerbliche Schutzrechte

1. Rechte an Zeichnungen, Entwürfen, Modellen, Formen/Werkzeugen, technischen Unterlagen und sonstigen im Rahmen des Vertrags überlassenen und/oder erstellten Informationen verbleiben beim Verkäufer, auch wenn dem Käufer hierfür Kosten berechnet wurden.

2. Zu den Rechten im Sinne der Ziff. XIV.1 gehören neben dem Eigentum auch die gewerblichen Schutzrechte, insbesondere durch und an Patenten, Marken, Logos, Symbolen, Handelsnamen, Fotos, Plänen, Präsentationen und das Urheberrecht.

3. Der Käufer erhält daran erst nach Zahlung sämtlicher aus dem Vertrag erwachsender Forderungen auf Zahlung ein Recht auf Nutzung ausschließlich zum vertragsgemäßen Zweck.

4. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung über den Vertragszweck hinaus ist ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers untersagt. Der Verkäufer kann die Rückgabe der Unterlagen verlangen.

XV. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

2. Im Verkehr mit Unternehmern mit Sitz im Ausland, bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist der Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen (insb. etwaige Nacherfüllung) und Zahlungen unser Geschäftssitz.

3. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsverbindung im Zusammenhang mit dem Verkauf und/oder der Lieferung von Waren ergebenden Streitigkeiten, ungeachtet etwaiger abweichender Regelungen in den Nutzungsbedingungen betreffend den Zugriff auf und die Nutzung unserer Webseite. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

4. Wir können außerdem am Erfolgsort der Lieferverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers klagen.

XVI. Datenschutz

Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers zur Vertragsabwicklung, wie beispielsweise die Namen und Kontaktdaten der Mitarbeiter des Käufers, die am Vertrag beteiligt sind oder an der Aufrechterhaltung oder Verwaltung der Verwendung der Waren durch den Käufer beteiligt sind. Wir behandeln diese personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung, die einsehbar ist unter: https://www.fluidra.de/privacy.html. Der Käufer stellt sicher, dass er zur Weitergabe personenbezogener Daten seiner Mitarbeiter oder beauftragter Dritter an den Verkäufer berechtigt ist und diese über die Datenverarbeitung informiert hat.

XVII. Sanktionsklausel

Der Käufer verpflichtet sich zur Einhaltung aller auf seine Aktivität anwendbaren Gesetze über Wirtschafts- oder Handelsembargos und Sanktionsgesetze ("Sanktionsbestimmungen"). Der Käufer erklärt, dass er keine gelistete Person ist und sich auch nicht im Besitz oder unter der Kontrolle einer gelisteten Person gemäß den Sanktionsbestimmungen der USA, der Europäischen Union und der Vereinten Nationen befindet. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, davon abzusehen, die uns oder einem unserer verbundenen Unternehmen verkauften bzw. erbrachten Produkte und/oder Dienstleistungen weder direkt noch indirekt in die Gebiete Kuba, Iran, Krim (Region der Ukraine), Nordkorea und Syrien zu verkaufen, die Gegenstand oder Ziel von Wirtschaftssanktionen der USA (OFAC), der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder anderer zuständiger Gerichtsbarkeiten sind, noch an Kunden mit Sitz in diesen Gebieten. Ebenso gibt es bestimmte Produkte des Verkäufers, deren Verkauf oder Export nach Russland (und eventuell andere Länder) von der Europäischen Union und den USA beschränkt wurde ("beschränkte Produkte"). Der Käufer verpflichtet sich davon abzusehen, direkt oder indirekt beschränkte Produkte (wie jeweils zutreffend) an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zu deren Verwendung in Russland oder einem anderen Land, in dem der Export der betreffenden Produkte/Dienstleistungen entsprechend den jeweils geltenden Sanktionsbestimmungen beschränkt sein könnte, zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder zu exportieren. Wir haben das Recht, (i) jederzeit Informationen und Dokumente vom Käufer anzufordern, um die wirksame Erfüllung der in dieser Klausel festgelegten Verpflichtungen zu überprüfen; (ii) seine Geschäftsbeziehung mit dem Käufer infolge eines Verstoßes gegen die in dieser Klausel festgelegten Verpflichtungen durch den Käufer zu beenden oder auszusetzen; und (iii) Schadensersatz zu fordern für Verluste und Schäden, die als Folge des Verstoßes durch den Käufer entstehen.